Ethik- und Verhaltensgrundsätze des SKC

Diese Ethik- und Verhaltensgrundsätze des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Coaching (SKC) beschreiben das korrekte Verhalten der SKC-Partner gegenüber ihren Klienten (Coachees).
Die Ethik- und Verhaltensrichtlinien des SKC sind der einfachen Lesbarkeit wegen nur in der männlichen Form geschrieben, wobei sie in der praktischen Anwendung sowohl für Frauen als auch für Männer gelten.

Klienten erwarten von ihrem Coach - zu Recht - ethisch einwandfreies Verhalten, fachliche, methodische und soziale Kompetenz, Professionalität und reichhaltige Berufserfahrung. Um diesen hohen Anforderungen gerecht zu werden, bekennen sich die dem SKC angeschlossenen Coachs (SKC-Partner) zu den folgenden Ethik- und Verhaltensgrundsätzen:

1. Die SKC-Partner kennen und respektieren ihre persönlichen und beruflichen Grenzen. Persönliche Grenzen: Die SKC-Partner sind körperlich und geistig fit. Sollte dies nicht der Fall sein, so verpflichten sich die SKC-Partner zur Sistierung ihrer Coaching-Tätigkeit bzw. der Zusammenarbeit mit Klienten, bis die körperliche und geistige Fitness wiederhergestellt ist. Berufliche Grenzen: Die SKC-Partner kennen ihre fachliche Kompetenz und haben eine realistische Selbsteinschätzung in Bezug auf ihre Einsatzmöglichkeiten. Ist die Aufgabenstellung eines Klienten bezüglich dieser Selbsteinschätzung zu hoch oder nicht erfüllbar, verpflichten sich die SKC-Partner, den Klienten an eine entsprechend kompetente Fachperson zu überweisen, z.B. an einen Coach mit mehr Erfahrung, an einen entsprechend qualifizierten Fachspezialisten, an einen Psychotherapeuten oder an einen Psychiater. Insbesondere bei offensichtlichen psychischen Problemen ist dies dem Klienten offen mitzuteilen und Hilfe durch eine spezialisierte Fachperson anzubieten.

2. Die SKC-Partner sind dafür verantwortlich, dass Klienten vor einem Vertragsabschluss vollumfänglich über den Coaching-Kontrakt, die Honoraransätze und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert sind. Dies schliesst insbesondere die Information bezüglich Vertraulichkeit, Dauer des Prozesses und Anzahl der Coaching-Sitzungen mit ein. Zu Beginn des Coaching-Prozesses werden mit dem Klienten schriftlich klare und realistische Ziele vereinbart. Der Klient muss im Besitz einer Kopie dieser Zielvereinbarung sein.

3. Die SKC-Partner verpflichten sich, dem Klienten offen und ehrlich Auskunft zu erteilen bezüglich der Methoden und Lernmittel, mit denen der SKC-Partner im Coaching-Prozess arbeitet. Diese Information hat dem Klienten vor Abschluss des Coaching-Kontrakts und während des ganzen Prozesses zur Verfügung zu stehen.

4. Die SKC-Partner respektieren die Rasse, das Geschlecht, die Kultur, die Religion, die politische Einstellung und die Weltanschauung ihrer Klienten jederzeit.

5. Die SKC-Partner respektieren das Recht der Klienten, die Zusammenarbeit zu jeder Zeit während der ganzen Dauer des Prozesses zu beenden. Allfällige finanzielle Rückvergütungen müssen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des SKC-Partners geregelt sein.

6. Die SKC-Partner führen für jeden Klienten ein Dossier mit der Zielvereinbarung, der Fortschritts- und Erfolgskontrolle. Dieses Dossier ist streng vertraulich zu behandeln und Drittpersonen, insbesondere Vorgesetzten der Klienten, nicht zugänglich zu machen. Ohne entsprechende Einwilligung des Klienten darf keine Auskunft über den Coaching-Prozess erteilt werden, auch nicht, wenn der Vorgesetzte bzw. der Arbeitgeber des Klienten die Kosten des Coaching-Prozesses trägt.

7. Die SKC-Partner versichern ihren Klienten, dass der Vorgesetzte bzw. der Arbeitgeber, der die Kosten des Coaching-Prozesses trägt, keinen Einfluss auf die Inhalte der Zusammenarbeit hat. Die SKC-Partner handeln in ihrer Tätigkeit jederzeit unabhängig vom Einfluss von Drittpersonen.

8. Die SKC-Partner verpflichten sich, die Qualität ihrer Arbeit ständig zu überwachen und nötigenfalls Feedback von Klienten oder Berufskollegen einzuholen. In jedem Falle verlangt der SKC-Partner beim Abschluss eines Coaching-Prozesses ein Feedback des Klienten.

9. Die SKC-Partner verpflichten sich zum regelmässigen Erfahrungsaustausch (Supervision/Intervision) mit Berufskollegen. Die SKC-Partner absolvieren jährlich mindestens 25 Stunden berufliche Weiterbildung (Theorie und Praxis).

10. Die SKC-Partner sind über rechtliche Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, rechtliche Auflagen) informiert, die einen Einfluss auf ihre Coaching-Tätigkeit haben.

11. Die SKC-Partner verpflichten sich, die im SKC-Richttarif geregelten Honoraransätze nicht zu überschreiten.

12. Die SKC-Partner sehen davon ab, in intimen Kontakt mit ihren Klienten zu treten.

13. Die SKC-Partner verhalten sich jederzeit so, dass der Berufsstand des Coachs und das Schweizerische Kompetenzzentrum für Coaching nicht in Misskredit geraten.

Mit der Unterzeichnung dieser Ethik- und Verhaltensrichtlinien bestätigt der SKC-Partner, nicht im Strafregister irgend eines Staates verzeichnet zu sein.